Der Wahlausschuss für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde
Leubsdorf hat in seiner 1. Sitzung am 31.07.2023, 18.00 Uhr festgestellt, dass keine Wahlvorschläge für die o.g. Wahl eingereicht wurden.
Die für den 10. September 2023 geplante Wahl zur Ortsbürgermeisterin/zum Ortsbürgermeister findet aufgrund der fehlenden Wahlvorschläge nicht statt.
Gemäß § 53 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz erfolgt in diesem Fall die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters durch den Gemeinderat nach den Bestimmungen des § 40 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz.
Leubsdorf, den 31.Juli