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Unsere Verbandsgemeinde Linz am Rhein
Ausgabe 35/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Schuleinschreibung für das Schuljahr 2024/25

Die Schuleinschreibung der Schulanfänger aus Vettelschoß, Kalenborn und Kretzhaus für das Schuljahr 2024/ 2025 findet im nachfolgend aufgeführten Zeitraum im Büro der Grundschule am Blauen See, Ganztagsschule in Angebotsform, Willscheider Weg 30, 53560 Vettelschoß statt:

Dienstag,19.09.2023 bis Donnerstag, 21.09.2023

Alle Sorgeberechtigten wurden bereits mit festen Terminen schriftlich eingeladen. Sollten Sie keine Terminmitteilung erhalten haben oder den vorgegebenen Termin nicht einhalten können, wird um schnellstmögliche Rückmeldung im Schulsekretariat gebeten

(E-Mail: grundschule@vettelschoss.de oder Telefon: 02645/2633).

Schulpflichtig sind alle Kinder, die in der Zeit zwischen dem

01. September 2017 und dem 31. August 2018

geboren sind.

Alle Kinder, auch beeinträchtigte Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, müssen erneut angemeldet werden.

Kinder, die wegen einer Behinderung evtl. eine Förderschule besuchen sollen, können in der Grundschule oder unmittelbar bei der zuständigen Förderschule angemeldet werden. Die Grundschule ist dann zu benachrichtigen.

Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind (sog. „Kann-Kinder“), können im Frühjahr 2024 (der genaue Termin wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekannt gegeben) auf Antrag der Eltern in der Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden.

Die Entscheidung über die Aufnahme des Kindes wird die Schulleiterin treffen (§ 58 Abs. 1 Schulgesetz).

Folgende Dokumente sind zu der Schulanmeldung mitzubringen:

  1. das Stammbuch oder die Geburtsurkunde Ihres Kindes
  2. eine Bestätigung über den Besuch des Kindergartens
  3. die Taufurkunde Ihres Kindes
  4. bei allein Sorgeberechtigten eine gültige Negativbescheinigung vom Jugendamt oder ein entsprechendes Gerichtsurteil
  5. ein Nachweis über Masernschutz durch Impfpass oder ausgefülltes Formular des Arztes
  6. ein mit dem Namen des Kindes beschriftetes Passbild oder kleines Foto des Kindes

Die Anwesenheit des Schulanfängers ist bei der Anmeldung erwünscht.

Linz a. Rhein, 25. August 2025
Sarah Schöneberg
- Rektorin -