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Unsere Verbandsgemeinde Linz am Rhein
Ausgabe 39/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Beseitigung von Überwuchs und Heckenrückschnitt im öffentlichen Straßenraum

Die Ortsgemeinde Vettelschoß weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer aus Gründen der Verkehrssicherheit verpflichtet sind, den Überwuchs von Bäumen und Sträuchern, der von ihrem Grundstück in den öffentlichen Straßenraum, dazu zählen auch Geh- und Radwege, reicht, zurückzuschneiden bzw. zurückschneiden zu lassen.

Bei Zuwiderhandlungen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit empfindlichen Bußgeldern verbunden sind. Um den Grundstückseigentümern Unannehmlichkeiten zu ersparen, bittet die Ortsgemeinde, der Rückschnittspflicht nachzukommen.

Heinrich Freidel, Ortsbürgermeister