Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine auf ein Jahr befristete Vollzeitstelle (39 Std.) als
Mitarbeiter im Bürgerservice (m/w/d)
beim Fachbereich 1 - Zentrale Dienste und Digitales - zu besetzen
Ihre Aufgaben:
Bürgerbüro
Unterstützung der Außenstellen-Leitung der Kreisvolkshochschule
Bestellung von Büromaterialien
Ausgabe Reisepässe, Führerscheine etc.
Schreibarbeiten etc.
Ihr Profil:
Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder eine vergleichbare abgeschlossene Berufsausbildung
Sicheres, freundliches Auftreten und Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit den Besucher/innen
Sicherer Umgang mit den MS-Office-Produkten
Selbstständige Arbeitserledigung und eigenverantwortliches Arbeiten
Hohes Maß an Engagement und Eigeninitiative
Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
Ausgeprägte Dienstleistungsorientierung und Organisationsvermögen
Unser Angebot:
interessantes, abwechslungsreiches und vielseitiges Aufgabengebiet in einem sympathischen Team
tarifgerechte Vergütung der Entgeltgruppe 5 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Die Verbandsgemeinde Linz am Rhein fördert die berufliche Gleichstellung. Bewerbungen von Menschen, unabhängig von ihrer ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft, Alter, Religion, Behinderung oder sexueller Identität sind erwünscht.
Nähere Informationen zur Verbandsgemeinde Linz am Rhein finden Sie auf unserer Homepage www.vg-linz.de. Für allgemeine Fragen steht Ihnen gerne der Büroleiter, Herr Wolfgang Krumscheid, unter der Tel.-Nr. 02644/5601-14, zur Verfügung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf die Zusendung Ihrer aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 22.10.2023, bevorzugt per E-Mail an bewerbung@vg-linz.de oder alternativ an folgende Anschrift: Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein, Personalabteilung, Am Schoppbüchel 5, 53545 Linz am Rhein.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eingereichte Unterlagen nicht zurückgeschickt werden.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.