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Unsere Verbandsgemeinde Linz am Rhein
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verschonungsregelung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Ortsgemeinde Vettelschoß möchte Sie darüber informieren, dass ab dem 09.11.2023 die Liste der verschonten Straßen, die für Anwendung des „Wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages“ relevant ist, bis zum 13.12.2023 im Gemeindebüro Vettelschoß eingesehen werden kann.

Die Öffnungszeiten des Gemeindebüros (Erlenweg 1-3, 53560 Vettelschoß) lauten:

Montag:

10:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:

16:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch - Freitag:

10:00 - 12:00 Uhr

Ortsbürgermeister Heinrich Freidel