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Unsere Verbandsgemeinde Linz am Rhein
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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23. Sitzung des Verbandsgemeinderates Linz am Rhein der Wahlzeit 2019 – 2024 am 29. November 2022

Am Dienstag, 29.11.2022, findet um 19:00 Uhr im Forum "Am Blauen See" in Vettelschoß, Zum Forum 1, die 23. Sitzung des Verbandsgemeinderates Linz am Rhein der Wahlzeit 2019 - 2024 mit folgender Tagesordnung statt:

Öffentliche Sitzung:

1.

Einwohnerfragen gem. § 64 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 a der Gemeindeordnung

2.

Neufassung der Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen - Allgemeine Entwässerungssatzung - der Verbandsgemeinde Linz am Rhein

(beschließend)

3.

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - der Verbandsgemeinde Linz am Rhein

(beschließend)

4.

10. Änderung des Flächennutzungsplanes (ehem. KANN-Gelände)

a) Billigung des Vorentwurfs mit Begründung und Umweltbericht

b) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

(beschließend)

5.

Ausstattung der Grundschule Linz am Rhein mit einer raumlufttechnischen Anlage

(RLT-Anlage) im Zuge des Bundesprogrammes zur Förderunginfektionsschutzgerechter RLT-Anlagen

(beschließend)

6.

Auftragsvergabe Starface Cloudtelefonanlage

(beschließend)

7.

Teilnahme am LEADER-Förderprogramm der LAG Rhein-Ahr für die Förderperiode 2023 - 2029

hier: Bereitstellung von Mitteln

(beschließend)

8.

Neubesetzung des Fraktionsvorsitzes der FDP im Verbandsgemeinderat Linz am Rhein in der Wahlzeit 2019 - 2024 ab dem 01.12.2022

(zur Kenntnis)

9.

Mitteilungen und Anfragen

Vertraulicher Teil:

1.

Personalangelegenheiten

(beschließend)

Nichtöffentliche Sitzung:

1.

Abgabenangelegenheiten

(beschließend)

2.

Mitteilungen und Anfragen

Gesundheitsschutz in Rats- und Ausschusssitzungen

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes und zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Rates wird darauf hingewiesen, dass für die Rats- und Ausschusssitzungen das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske angeordnet werden kann (Hausrecht).

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Hans-Günter Fischer, Bürgermeister