Für die Abrechnung von laufenden und einmaligen Abwasserbeiträgen und -gebühren kommt ab dem 01.01.2023 ein neues Abrechnungssystem zur Anwendung. Das bisher geltende privatrechtliche Entgeltsystem wird zukünftig auf öffentlich-rechtliche Abrechnungsgrundlagen umgestellt.
Dies führt dazu, dass es für die Heranziehung zu Gebühren oder Beiträgen nicht auf die tatsächliche Inanspruchnahme des Abwasserbeseitigungssystems ankommt, sondern bereits die Möglichkeit des Anschlusses an das Kanalnetz ausreichend ist. Somit werden ab dem 01.01.2023 auch die Eigentümer von unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken an den Kosten der Abwasserentsorgung beteiligt.
Die für die Abwasserentsorgung und Abrechnung der damit zusammenhängenden Aufwendungen maßgeblichen kommunalen Rechtsgrundlagen
| - | Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen - Allgemeine Entwässerungssatzung - |
| - | Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - |
wurden vom Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Linz am Rhein in der öffentlichen Sitzung am 29.11.2022 beschlossen. Nach Vorlage der Satzungen bei der Aufsichtsbehörde erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Satzungen in dieser und der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Linz am Rhein.
Zusätzlich sind die Satzungen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Linz am Rhein unter
| - | https://www.vg-linz.de/politik-und-verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/satzungen-und-ordnungen/ |
einsehbar.
Mit den für das Jahr 2023 ergehenden laufenden Verbrauchsabrechnungen werden alle Haus- und Grundstückseigentümer über die wesentlichen Neuregelungen ausführlich informiert.