Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) liegt der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Linz am Rhein mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Linz am Rhein zur Einsichtnahme bereit.
Die Einsichtnahme kann in der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein, Am Schoppbüchel 5, 53545 Linz am Rhein, Fachbereich 4, Zimmer 119, während der allgemeinen Öffnungszeiten erfolgen.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seinen Anlagen können innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntmachung in der Zeit vom 30.12.2022 bis einschließlich 13.01.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein, Fachbereich 4, Zimmer 119, Am Schoppbüchel 5, 53545 Linz am Rhein, bzw. in elektronischer Form an die nachfolgende Mailadresse der Verwaltung: haushalt@vg-linz.de, eingereicht werden.