Aus aktuellem Anlass wird noch einmal auf die Beachtung der Satzung der Ortsgemeinde Leubsdorf über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Leubsdorf vom 18. September 2000 in der aktuellen Fassung hingewiesen, wonach die Reinigungspflichtigen insbesondere sowohl die Säuberung der Gehwege und Straßen als auch die Schneeräumung auf den Gehwegen und Straßen vorzunehmen haben. Das schließt bei Glätte auch das Bestreuen der Gehwege, der Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen mit ein. Hierdurch wird allen Bürgerinnen und Bürgern eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr auch bei widrigen Wetterverhältnissen ermöglicht.