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Unsere Verbandsgemeinde Linz am Rhein
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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BEKANNTMACHUNG der Wahlleiterin/des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Stadtrates Linz am Rhein sowie für die Wahl der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters der Stadt Linz am Rhein

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats des Landkreises Neuwied vom 03. Februar 2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der

am Sonntag, 09. Juni 2024

stattfindenden Wahl des Stadtrates Linz am Rhein sind 22 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Stadtrates dürfen höchstens 44 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Stadtrates kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 50 zum Stadtrat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).

Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein. Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind.

Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates und für die Wahl der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters sind beim Gemeindewahlleiter, Herrn Stadtbürgermeister Dr. Hans-Georg Faust, 53545 Linz am Rhein, Marktplatz 14, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein, Herrn Krumscheid, Zimmer 207, in 53545 Linz am Rhein, Am Schoppbüchel 5, einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft

am Montag, 22. April 2024, 18.00 Uhr,

ab.

V.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

Linz am Rhein, 15. Februar 2024
Dr. Hans-Georg Faust
Stadtbürgermeister als
Gemeindewahlleiter für die Wahl des Stadtrates
und für die Wahl der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters
der Stadt Linz am Rhein