Bebauungsplan „Zur Heide 1“
hier: Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Ortsgemeinde Vettelschoß hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.05.2023 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Zur Heide 1“, auf Grundlage des § 13a i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren, einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 19.10.2023 ortsüblich bekannt gemacht.
Planungskonzept:
Der Eigentümer des, innerhalb des avisierten räumlichen Geltungsbereich liegenden, Grundstücks beabsichtigt für das in Rede stehende Areal, das an den Kreuzungsbereich der, im Ortsteil Kalenborn liegenden, Straßen „Bahnhofstraße“ und „Zur Heide“ grenzt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Wohnbebauung zu schaffen. Derzeit stellt das ca. 4.500 m² große Flurstück die Betriebsstätte eines Abschlepp- und Bergedienstes dar, der dort für den Antragsteller keine zukunftsorientierte Perspektive bietet. Mit einem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, das betroffene Grundstück künftig wohnbaulich nutzen zu können.
Die Abgrenzung des Planbereiches ist aus dem nachstehenden Planausschnitt ersichtlich; der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist schwarz strichliert dargestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass im vorgenannten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie den Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen werden kann.
Die Veröffentlichung der, aus dem Planentwurf und der Begründung bestehenden, Unterlagen erfolgt in der Zeit vom 04.03.2024 bis einschließlich 05.04.2024 im Internet unter
https://www.vg-linz.de/politik-und-verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/bauleitplanung à Ortsgemeinde Vettelschoß
à Bebauungsplan „Zur Heide 1“
sowie über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter
Es wird zudem gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nrn. 1 - 4 BauGB darauf hingewiesen, dass
* Termine nach Vereinbarung während der Öffnungszeiten:
Diese sind wochentags von 8.00 bis 12.00 Uhr, sowie zusätzlich montags und dienstags von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die vorgenannten Öffnungszeiten zum 01.02.2023 dahingehend ändern, dass das Verwaltungsgebäude von montags bis donnerstags im Zeitraum von 12.30 bis 14.00 Uhr geschlossen ist.