Titel Logo
Unsere Verbandsgemeinde Linz am Rhein
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Vettelschoß

Bebauungsplan „Zur Heide 1“

hier: Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Ortsgemeinde Vettelschoß hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.05.2023 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Zur Heide 1“, auf Grundlage des § 13a i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren, einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 19.10.2023 ortsüblich bekannt gemacht.

Planungskonzept:

Der Eigentümer des, innerhalb des avisierten räumlichen Geltungsbereich liegenden, Grundstücks beabsichtigt für das in Rede stehende Areal, das an den Kreuzungsbereich der, im Ortsteil Kalenborn liegenden, Straßen „Bahnhofstraße“ und „Zur Heide“ grenzt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Wohnbebauung zu schaffen. Derzeit stellt das ca. 4.500 m² große Flurstück die Betriebsstätte eines Abschlepp- und Bergedienstes dar, der dort für den Antragsteller keine zukunftsorientierte Perspektive bietet. Mit einem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, das betroffene Grundstück künftig wohnbaulich nutzen zu können.

Die Abgrenzung des Planbereiches ist aus dem nachstehenden Planausschnitt ersichtlich; der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist schwarz strichliert dargestellt.

Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Zur Heide 1“ gebilligt und beschlossen, das Verfahren zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Es wird darauf hingewiesen, dass im vorgenannten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie den Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen werden kann.

Die Veröffentlichung der, aus dem Planentwurf und der Begründung bestehenden, Unterlagen erfolgt in der Zeit vom 04.03.2024 bis einschließlich 05.04.2024 im Internet unter

https://www.vg-linz.de/politik-und-verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/bauleitplanung à Ortsgemeinde Vettelschoß

à Bebauungsplan „Zur Heide 1“

sowie über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter

https://www.geoportal.rlp.de.

Es wird zudem gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nrn. 1 - 4 BauGB darauf hingewiesen, dass

  • während der o.g. Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können,
  • diese elektronisch übermittelt werden sollen (per E-Mail an bauleitplanung@vg-linz.de), bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
  • nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
  • zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet die vorgenannten Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein, Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen, Hochbau und Bauhöfe –, Am Schoppbüchel 5 in 53545 Linz am Rhein, während der Öffnungszeiten* der Verbandsgemeindeverwaltung durch öffentliche Auslegung eingesehen werden können.

* Termine nach Vereinbarung während der Öffnungszeiten:

Diese sind wochentags von 8.00 bis 12.00 Uhr, sowie zusätzlich montags und dienstags von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die vorgenannten Öffnungszeiten zum 01.02.2023 dahingehend ändern, dass das Verwaltungsgebäude von montags bis donnerstags im Zeitraum von 12.30 bis 14.00 Uhr geschlossen ist.

53560 Vettelschoß, den 22.02.2024
Ortsgemeinde Vettelschoß
Heinrich Freidel, Ortsbürgermeister