Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 der Ortsgemeinde Woldert
Nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 110 Abs.2 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) wurde der Jahresabschluss 2021 gem. § 114 Abs. 1, Satz 1 GemO, in der vorgelegten Form beschlossen.
Darüber hinaus wurde gem. § 114 Abs. 1, Satz 2 dem Ortsbürgermeister sowie den Ortsbeigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben und den gem. § 25 Abs. 4 und 5 der Gemeindehaushaltsverordnung zur Anordnung befugten Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung Entlastung erteilt. Den Beschluss hierzu fasste der Gemeinderat Woldert in seiner Sitzung vom 20.11.2023.
Aufgrund des § 114 Abs. 2, Satz 2 GemO liegt der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht vom 05. Januar 2024 bis 15. Januar 2024 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer Nr. 14/16, an den Arbeitstagen zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.