Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 10.03.2023 bis 23.03.2023 während der Öffnungszeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer 16, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Linkenbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Ortsgemeindeverwaltung Linkenbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Ortsgemeindeverwaltung Linkenbach, Gartenstraße 16, 56317 Linkenbach, bzw. an die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach
oder elektronisch per E-Mail an achim_hoffmann@freenet.de bzw. an markus.klein@puderbach.de einzureichen.
Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.