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Puderbach aktuell
Ausgabe 10/2023
Aus den Ortsgemeinden
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​​​​​​​Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen gem. § 97 Abs. 1 GemO

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 10.03.2023 bis 23.03.2023 während der Öffnungszeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer 15, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Puderbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Ortsgemeindeverwaltung Puderbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Ortsgemeindeverwaltung Puderbach, Friedenstraße 12, 56305 Puderbach, bzw. an die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach oder elektronisch per E-Mail an mpees@rz-online.de bzw. an jutta.boehm@puderbach.de einzureichen.

Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Puderbach, 09.03.2023  —  Manfred Pees, Ortsbürgermeister