der Unteren Landwirtschaftsbehörde über verkäufliche Landwirtschaftsflächen
Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke (als Kaufpaket) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Oberdreis
| -Flur 52, Flurstück 2, | Landwirtschaftsfläche, |
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| Im Lautzental, | groß 1,3427 ha |
| -Flur 36, Flurstück 43, | Erholungsfläche, | groß 0,1732 ha |
| Landwirtschaftsfläche, |
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| In der Dornwiese |
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Nur Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen (als Kaufpaket) interessiert sind, können dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitteilen.
Diese Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.