Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 01.03.2024 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 20.341.660 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 19.991.280 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf auf | 350.380 € |
2. im Finanzhaushalt
| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 905.210 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 134.100 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.081.890 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.947.790 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.042.580 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 1.947.790 € |
| zusammen auf | 1.947.790 € |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf — 1.300.000 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 1.295.790 €
Der Höchstbetrag der Kredite zurLiquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 2.100.000 €
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und der
Einrichtungen nach § 85 Abs. 2 GemO, die mit einem Eigenbetrieb verbunden sind oder nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden, werden festgesetzt auf
| 1. | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | |
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| zinslos | 49.000 € |
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| verzinst | 2.238.000 € |
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| zusammen | 2.287.000 € |
| 2. | Kredite zur Liquiditätssicherung | 2.000.000 € |
| 3. | Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskrediteaufgenommen werden müssen | 0 € |
Die Verbandsgemeinde erhebt von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird nach der Steuerkraftmesszahl und den vorläufigen Schlüsselzuweisungen auf 47,82 v.H. festgesetzt.
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 | 13.008.299,08 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 | 13.008.299,08 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 | 12.941.306,77 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 | 12.707.504,24 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 | 13.200.734,24 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 | 13.551.114,24 € |
Gemäß § 4 Abs. 12 GemHVO sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken oder eine Wertgrenze von 5.000 € (netto) überschreiten, einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in 0 Fällen zugelassen. Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 TVöD an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden festgesetzt:
| 1. für Leistungsstufen | 0 € |
| 2. für Leistungsprämien und Leistungszulagen | 161.100 € |
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen wird gemäß §§ 118 Abs. 1 i.V.m. [§ 1 EigAnVO], 80 Abs. 3, 95 Abs 4 Nr. 2, 97 Abs. 2 Satz 4, 103 Abs. 2 GemO in Bezug auf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in
Höhe von 1.947.790 €, die unter § 3 festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen in Höhe
von 1.295.790 €, der unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung in Höhe von 2.100.000 € sowie der unter § 5 Nr. 1 der Haushaltssatzung festgesetzte Betrag der zur verzinsenden Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Eigenbetriebe in Höhe von 2.238.000 €. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 15.03.2023 bis 25.03.2023 während der Dienstzeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer 15 bzw. 16, öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO für Rheinland-Pfalz wird darauf hingewiesen, dass die Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach deren Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
vor Ablauf der genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach der vorstehenden Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.