Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 26.02.2025 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 20.764.250 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 20.465.320 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf auf | 298.930 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 902.120 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.529.300 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.695.590 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -166.290 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 700.110 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 166.290 € |
| zusammen auf | 166.290 € |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf — 0 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 0 €
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 3.492.900 €
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und der
Einrichtungen nach § 85 Abs. 2 GemO, die mit einem Eigenbetrieb verbunden sind oder nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden, werden festgesetzt auf
| 1. | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
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| zinslos — 30.000 € |
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| verzinst — 3.086.000 € |
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| zusammen — 3.116.000 € |
| 2. | Kredite zur Liquiditätssicherung — 2.000.000 € |
| 3. | Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen — 0 € |
Die Verbandsgemeinde erhebt von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.
Der Umlagesatz wird nach der Steuerkraftmesszahl und den vorläufigen Schlüsselzuweisungen auf 44,85 v.H. festgesetzt.
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 | 13.684.889,77 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 | 13.755.402,06 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 | 13.822.262,50 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 | 15.152.440,59 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 | 15.378.680,59 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 | 15.677.610,59 € |
Gemäß § 4 Abs. 12 GemHVO sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken oder eine Wertgrenze von 5.000 € (netto) überschreiten, einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in 0 Fällen zugelassen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.
Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 TVöD an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
werden festgesetzt:
| 1. | für Leistungsstufen | 0 € |
| 2. | für Leistungsprämien und Leistungszulagen | 167.527 € |
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 4 und 5 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen ergeht gemäß §§ 118 Abs. 1 i.V.m. § 1 EigAnVO, 80 Abs. 3, 95 Abs 4 Nr. 2, 97 Abs. 2 Satz 4, 103 Abs. 2 GemO in Bezug auf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 folgende Entscheidung: 1. Der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird in Höhe von 166.290 € genehmigt. 2. Der unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Lquiditätssicherung wird für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 3.492.900 € genehmigt. 3. Der unter § 5 Nr. 1 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der zur verzinsenden Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Eigenbetriebe wird für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 3.086.000 € genehmigt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.03.2025 bis 24.03.2025 während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer 15, öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO für Rheinland-Pfalz wird darauf hingewiesen, dass die Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach deren Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach der vorstehenden Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.