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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 11/2025
Aus dem Rathaus/Verwaltung
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Puderbach

für das Haushaltsjahr 2025 vom 04.03.2025

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 26.02.2025 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf auf

2. im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf  — 0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  0 €

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf  —  3.492.900 €

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und der

Einrichtungen nach § 85 Abs. 2 GemO, die mit einem Eigenbetrieb verbunden sind oder nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden, werden festgesetzt auf

1.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

zinslos  —  30.000 €

verzinst  —  3.086.000 €

zusammen  —  3.116.000 €

2.

Kredite zur Liquiditätssicherung  —  2.000.000 €

3.

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen  —  0 €

§ 6 Verbandsgemeindeumlage

Die Verbandsgemeinde erhebt von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird nach der Steuerkraftmesszahl und den vorläufigen Schlüsselzuweisungen auf 44,85 v.H. festgesetzt.

§ 7 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025

§ 8 Wertgrenzen

Gemäß § 4 Abs. 12 GemHVO sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken oder eine Wertgrenze von 5.000 € (netto) überschreiten, einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

§ 9 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in 0 Fällen zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

§ 10 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 TVöD an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

werden festgesetzt:

1.

für Leistungsstufen

2.

für Leistungsprämien und Leistungszulagen

Puderbach, den 04.03.2025
Verbandsgemeinde Puderbach
(S.)
(Mendel) Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 4 und 5 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Nach erfolgter Prüfung der vorgelegten Unterlagen ergeht gemäß §§ 118 Abs. 1 i.V.m. § 1 EigAnVO, 80 Abs. 3, 95 Abs 4 Nr. 2, 97 Abs. 2 Satz 4, 103 Abs. 2 GemO in Bezug auf die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 folgende Entscheidung: 1. Der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird in Höhe von 166.290 € genehmigt. 2. Der unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Lquiditätssicherung wird für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 3.492.900 € genehmigt. 3. Der unter § 5 Nr. 1 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der zur verzinsenden Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Eigenbetriebe wird für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 3.086.000 € genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.03.2025 bis 24.03.2025 während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer 15, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO für Rheinland-Pfalz wird darauf hingewiesen, dass die Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach deren Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach der vorstehenden Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Puderbach, den 13.03.2025
Verbandsgemeinde Puderbach
gez. Mendel, Bürgermeister