mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen gem. § 97 Abs. 1 GemO
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 24.03.2023 bis 06.04.2023 während der Öffnungszeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer 14 bzw. 16, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Rodenbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Ortsgemeindeverwaltung Rodenbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Ortsgemeindeverwaltung Rodenbach, Altenkirchener Straße 11, 57639 Rodenbach, bzw. an die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach oder elektronisch per E-Mail an wernzel@gmx.de bzw. an evelyn.hachenberg@puderbach.de einzureichen.
Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.