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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 12/2025
Aus den Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

Einziehung der Wegeparzelle in der Gemarkung Linkenbach, Flur 9, Parzelle 12/4

Die Ortsgemeinde Linkenbach hat die Einziehung der o. g. Wegeparzelle beschlossen und die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach zur Durchführung des Außerdienststellungsverfahrens beauftragt.

Die Ortsgemeinde hat festgestellt, dass der Wirtschaftsweg in der Örtlichkeit keinen öffentlichen Zweck mehr erfüllen. Die Parzelle, die eingezogen werden soll, ist in der nachfolgenden Skizze markiert dargestellt.

Der Beschluss der Ortsgemeinde wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. Die Verwaltungsunterlagen zu diesem Außerdienststellungsverfahren liegen in der Zeit vom 24.03.2025 bis einschließlich 09.04.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Fachbereich 3, Zimmer 115, Hauptstr. 13, 56305 Puderbach zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus.

Während der Offenlage können Gegenvorstellungen vorgebracht werden. Diese sind unter Darlegung der eigenen, schutzwürdigen Interessen zu begründen.

Puderbach, den 13.03.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
FB 3 - Az. 160-01/ 16
Volker Mendel, Bürgermeister

1.) Ortsgemeinde Linkenbach -

Wirtschaftsweg in der Gemarkung Linkenbach,

Flur 9, Parzelle 12/4