Titel Logo
Puderbach aktuell
Ausgabe 13/2023
Aus den Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 der Ortsgemeinde Ratzert

Bekanntmachung

Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 der Ortsgemeinde Ratzert

Nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 110 Abs.2 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) wurde der Jahresabschluss 2020 gem. § 114 Abs. 1, Satz 1 GemO, in der vorgelegten Form beschlossen.

Darüber hinaus wurde gem. § 114 Abs. 1, Satz 2 dem Ortsbürgermeister sowie den Ortsbeigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben und den gem. § 25 Abs. 4 und 5 der Gemeindehaushaltsverordnung zur Anordnung befugten Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung Entlastung erteilt. Den Beschluss hierzu fasste der Gemeinderat Ratzert in seiner Sitzung vom 14.02.2023.

Aufgrund des § 114 Abs. 2, Satz 2 GemO liegt der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht vom 31. März 2023 bis 12. April 2023 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer Nr. 15/16, an den Arbeitstagen zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Volker Mendel, Bürgermeister