Am Sonntag, dem 31. Mai 2026, von 8 bis 18 Uhr
findet
die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters
der Ortsgemeinde Steimel
und
am Sonntag, dem 14. Juni 2026, von 8 bis 18 Uhr
die etwaige Stichwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Steimel statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 24.April 2026, 12 Uhr,
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 111, erhalten.