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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 13/2026
Aus den Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

der Wahlleiterin zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 31. Mai 2026, von 8 bis 18 Uhr

findet

die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters

der Ortsgemeinde Steimel

und

am Sonntag, dem 14. Juni 2026, von 8 bis 18 Uhr

die etwaige Stichwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Steimel statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 24.April 2026, 12 Uhr,

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 111, erhalten.

57614 Steimel, den 16.03.2026

Natanja Neitzert

2. Ortsbeigeordnete, zugleich Wahlleiterin