Da der Beginn der Mähzeit bevorsteht, sind die Rasengräber von noch vorhandenem Grabschmuck zu räumen.
Es wird darum gebeten, im Zeitraum nach Ostern bis 31. Oktober eines jeden Jahres keine Blumenvasen, Blumensträuße, Grabgestecke oder sonstige Behältnisse auf den Namensplatten abzustellen.
Sollten in diesem Zeitraum noch Gestecke, Blumen, etc. nicht abgeräumt sein, werden diese durch die Friedhofsverwaltung entfernt.
In der Zeit vom 01.11. bis Ostern sollte der Grabschmuck nur auf den Namensplatten und nicht auf den Rasenflächen abgelegt werden.
Bedingt durch abgestellte Schalen oder Gestecke wurden schon einige Grabstellen mit zerstörter Grasnarbe vorgefunden.
Um Beachtung wird gebeten.