In seiner Sitzung am 25.03.2025 hat der Verbandsgemeinderat Puderbach beschlossen, den vorgelegten Entwurf des „Örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes“ anzunehmen.
Das Verfahren dient dem Ziel, die Bevölkerung vor lokalen Starkregenereignissen und den daraus entstehenden Gefahren zu sensibilisieren. Außerdem werden in dem Konzept Maßnahmen definiert, die von der Verbandsgemeinde, den Ortsgemeinden oder den Grundstückseigentümern durchgeführt werden sollten.
Des Weiteren hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, eine Beteiligung der Öffentlichkeit in das Verfahren einzubeziehen, damit diese Anregungen und eventuelle Bedenken äußern können.
Der räumliche Geltungsbereich des Konzeptes betrifft die gesamte Verbandsgemeinde Puderbach.
Den Entwurf des „Örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes“ können Sie auf der Homepage www.puderbach.de einsehen. Wählen Sie das Register Bevölkerungsschutz und sodann den Button „Hochwasser / Starkregen“ aus. Dort befinden sich die einzelnen Maßnahmenpläne nach Ortsgemeinden sortiert. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Einsicht in das „Örtliche Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept“ während der üblichen Geschäftszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach zu nehmen.
Die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Puderbach haben die Möglichkeit bis zum 12.05.2025 Stellungnahmen zum „Örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes“ abzugeben. Hierbei können Bedenken und Anregungen zum Konzept geäußert werden. Dazu kann auch folgende Mailadresse genutzt werden: starkregenvorsorge@puderbach.de