Nach § 16 der Friedhofssatzung Niederwambach ist auf den Rasengräbern - außerhalb von Beisetzungen - jede Art von Grabschmuck nicht gestattet, wird allerdings in den Wintermonaten geduldet.
Da nunmehr die Mähzeit begonnen hat, sind die Rasengräber von noch vorhandenem Grabschmuck zu räumen.
Es wird darum gebeten, zukünftig im Zeitraum von Ostern bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres keine Blumenvasen, Blumensträuße, Grabgestecke oder sonstige Behältnisse auf den Rasengräbern abzustellen.
Sollten in diesem Zeitraum noch Gestecke, Blumen, etc. nicht abgeräumt sein, werden diese durch die Friedhofsverwaltung entfernt.
In den Winterhalbjahren sollte der Grabschmuck nur auf den Namensplatten und nicht auf den Rasenflächen abgelegt werden.
Bedingt durch abgestellte Schalen oder Gestecke wurden schon einige Grabstellen mit zerstörter Grasnarbe vorgefunden.
Um Beachtung wird gebeten.