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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 16/2026
Aus den Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Urbach für das Haushaltsjahr 2026 vom 09.04.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung am 04. März 2026 beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 01. April 2026 hiermit bekannt

gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für 

zinslose Kredite auf 

0 €

0 €

verzinste Kredite auf 

0 €

0 €

zusammen auf 

0 €

0 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und  Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

0 €

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 

0 €

0 €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten

gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

0 €

0 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 

-

Grundsteuer A (land- u. forstwirtschaftliche Betriebe) auf 

345 v.H.

-

Grundsteuer B (Grundstücke) auf 

500 v.H.

-

Gewerbesteuer auf

400 v.H.

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für die ständigen Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.Juni 1995 (GVBl S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl S. 57) werden festgesetzt:

Beitrag für den Bau und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen 

für Flächen liegend im Jagdbezirk Urbach 

16,67 €

16,67 €

ha / beitragspflichtiges Grundstück

Gebühr für die Abgabe von Fischereierlaubnisscheinen: 

1.1

Tagesschein 

20,00 €  

1.2

Wochenschein 

80,00 €

1.3

Wochenendschein 

40,00 €

1.4

10er Karte Schüler und Jugendliche 

60,00 €

1.5

Jahresschein

280,00 €

§ 7 Eigenkapital

§ 8 Wertgrenzen

Gemäß § 4 Abs. 12 GemHVO sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere erstrecken oder eine Wertgrenze von 1.000,00 EURO (netto) überschreiten, einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen. 

Urbach, den 09.04.2026 
Ortsgemeinde Urbach 
(S.)
Gert Winkelmeier, Ortsbürgermeister 

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gem. § 97 Abs 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit den Schreiben vom 05.03.2026 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.04.2026 bis 27.04.2026 während der Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer 14, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO für Rheinland-Pfalz wird darauf hingewiesen, dass die Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach deren Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach der vorstehenden Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Urbach, den 09.04.2026
Ortsgemeinde Urbach
gez. Winkelmeier Ortsbürgermeister