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Puderbach aktuell
Ausgabe 17/2023
Aus den Ortsgemeinden
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​​​​​​​Dorferneuerung Steimel

Anerkennung des fortgeschriebenen und erweiterten Dorferneuerungskonzeptes

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Steimel hat in seiner Sitzung am 14.02.2023 beschlossen, das fortgeschriebene Dorferneuerungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als örtliches Entwicklungskonzept anzunehmen. Mit Schreiben vom 12.04.2023 hat die Kreisverwaltung Neuwied das von der Ortsgemeinde Steimel beschlossene Dorferneuerungskonzept anerkannt.

Das genehmigte Konzept wurde im Zuge der seit Mai 2015 laufenden Dorfmoderation erstellt. In die Erarbeitung des Konzeptes waren die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Steimel in Form von Arbeitsgruppen, unter Federführung des Ingenieurbüros Dittrich, eingebunden.

Das Konzept gilt für alle Ortsteile der Ortsgemeinde Steimel. An Hand des Konzeptes kann die Ortsgemeinde Maßnahmen durchführen, die entsprechend vom Land Rheinland-Pfalz bezuschusst werden. Auch Maßnahmen an Gebäuden und Grundstücken in privatem Besitz können eine Förderung erhalten, wenn die vorgesehenen Maßnahmen den Förderrichtlinien entsprechen.

Eine aktive Unterstützung der Dorferneuerung durch die Bürgerinnen und Bürger kann z. B. stattfinden durch:

Umnutzung und Renovierung leerstehender Gebäude, wie z. B. einen Ausbau von ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäuden zu Wohnzwecken.

Gestaltung von Hof- und Grünanlagen bei älteren, ortsbildprägenden Gebäuden oder Umgestaltung von ehemaligen landwirtschaftlichen Hofflächen.

Modernisierung von Betrieben und Läden im Ortskern bzw. Erweiterung bis hin zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im Ortskern.

Der Ortsgemeinde Steimel und Ihren Einwohnerinnen und Einwohnern ist somit eine attraktive Möglichkeit eröffnet, den Lebensraum im privaten und öffentlichen Bereich aktiv zu gestalten.