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Puderbach aktuell
Ausgabe 17/2023
Aus den Ortsgemeinden
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Dorferneuerung

Leitfaden zur Förderung privater Maßnahmen

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger!

Fördermittel durch die Dorferneuerung

Eine aktive Unterstützung der Dorferneuerung durch die Bürger kann stattfinden durch:

Umnutzung und Renovierung leerstehender Gebäude, wie z. B. einen Ausbau von ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäuden zu Wohnzwecken.

Gestaltung von Hof- und Grünanlagen bei älteren, ortsbildprägenden Gebäuden oder Umgestaltung von ehemaligen landwirtschaftlichen Hofflächen.

Modernisierung von Betrieben und Läden im Ortskern bzw. Erweiterung bis hin zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im Ortskern.

Für diese Maßnahmen im privaten Bereich kann eine finanzielle Unterstützung durch Mittel der Dorferneuerung erfolgen.

Vorher:  —  Nachher:

Förderung privater Maßnahmen

Die Zuwendungen für private Maßnahmen werden gewährt, wenn die zuwendungsfähigen Kosten mindestens 7.669 € betragen. Eigenleistungen können bis zu einer Höhe von 30% der Gesamtkosten anerkannt werden, soweit sie nach Art und Umfang vertretbar und vor Beginn der Maßnahme bei der Antragstellung vereinbart worden sind.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder durch die Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur; Abriss nicht erhaltenswerter Bausubstanz zur Bewältigung städtebaulicher Missstände und zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage eines aussagekräftigen Dorferneuerungs-/Dorfentwicklungskonzeptes zur Innenentwicklung und Vitalisierung der Ortskerne;

bis zu 30.000 €

Planungs- und Beratungsleistungen für bauliche Maßnahmen (z.B. Architektenhonorar, Sondergutachten wie z.B. Fachwerkuntersuchungen);

Örtliche Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit, insbesondere örtliche Selbsthilfegruppen (z.B. privat organisierter Jugend- oder Seniorentreff, Räume für eine Krabbelstube)

bis zu 7.669 €

Erneuerung, Aus-, Um- oder Anbau älterer, orts- oder landschaftsprägender Gebäude inkl. Hof- und Grünflächen (z.B. Renovierung eines Gebäudes im Ortskern, Dachausbau eines Wohngebäudes, Fachwerksanierung);

Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter inkl. Hof- und Grünflächen (z.B. Fassadenrenovierung, Dacheindeckung, Hofraumbegrünung); bauliche Anpassung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe an die Erfordernisse zeitgerechten Wohnens und Arbeitens (z.B. Schaffung von Verkehrsräumen für die Direktvermarktung);

Aus-, Um- oder Neubau land- und forstwirtschaftlicher Gemeinschaftsanlagen (z.B. Lager- und Unterstellräume, Genossenschaftseinrichtungen);

Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen (z.B. naturnahe Umgestaltung von gepflasterten bzw. asphaltierten Hofflächen oder Stellplätzen);

bis zu 35% der zuwenduungsfähigen Kosten, jedoch maximal 30.000 €.

bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung wohnstättennaher Arbeitsplätze (z.B. Nachbarschaftsläden, Arztpraxis, Bäckerei, Metzgerei, Friseursalon, Gaststätte);

umweltverträglicher, dörflicher Fremdenverkehr (z.B. Schaffung von Ferienwohnungen, Ferien auf dem Bauernhof, privaten Museumseinrichtungen)

bis zu 40.903,00 €

Nicht gefördert werden Maßnahmen,

die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen, ( z.B. Erneuerung des Heizungsanlagen )

die bereits durch andere Förderprogramme des Bundes oder des Landes gefördert werden (Ausnahme: Denkmalschutz),

„die bereits begonnen wurden!“

Antragsverfahren:

Ihre Ortsgemeinde muss als Dorferneuerungsgemeinde anerkannt sein bzw. über ein Dorferneuerungskonzept verfügen. (siehe Auflistung unten) Weitere Informationen hierüber erhalten Sie bei Ihrem Ortsbürgermeister oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung.

Für die Antragstellung benötigen Sie:

einen Förderantrag (erhältlich bei den Verbandsgemeindeverwaltungen oder bei der Kreisverwaltung),

eine Planskizze und Fotos mit kurzer Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme und des derzeitigen Zustandes bzw. der derzeitigen Nutzung,

Kostenvoranschläge.

Ansprechpartner:

Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Bauverwaltung, Hauptstr. 13, 56305 Puderbach

Sachbearbeiter: Herr Kaul, Telefon - Nr. 02684/858-301, Zimmer - Nr. 113

Sachbearbeiter: Herr Hoffmann, Telefon - Nr. 02684/858-304, Zimmer - Nr. 115

und als Bewilligungsbehörde

Kreisverwaltung Neuwied, Referat Dorferneuerung

Sachbearbeiterin: Frau Rödder - Rasbach, Telefon - Nr. 02631/803-235

Dorferneuerungskonzepte bestehen für folgende Ortsgemeinden / Ortsteile