Der Ortsgemeinderat Dürrholz hat für den Ortsteil Muscheid den Ausbau eines Teilbereiches der Waldstraße beschlossen. Diese Baumaßnahme wird erstmals in Form des Wiederkehrenden Beitrages abgerechnet, d.h. alle erschlossenen Grundstücke in dem Ortsteil (Abrechnungseinheit) sind beitragspflichtig.
Der Wiederkehrende Beitrag wird beim Ausbau von Straßen angewendet, d.h. wenn eine bestehende Straße „saniert“ oder „wiederhergestellt“ wird. Der Beitrag wird nur fällig, wenn in dem entsprechenden Ortsteil auch eine Maßnahme durchgeführt wird. Es ist also kein regelmäßiger Beitrag oder eine „Spardose“ für die Gemeinden.
Bei der erstmaligen Herstellung einer Straße (Erschließung) sind weiterhin ausschließlich die an der betroffenen Straße liegenden Grundstücke beitragspflichtig.
Derzeit werden die Grundstücksbewertungen durch die Verwaltung durchgeführt, auch im Hinblick auf mögliche Verschonungen, d.h. wenn in den letzten Jahren Erschließungsbeiträge für eine erstmalige Herstellung einer Straße gezahlt wurden. Entsprechende Bescheide werden in den nächsten Wochen durch die Verwaltung erstellt und es findet eine Anhörung der Eigentümer statt.
Wir wollen daher vorab mit den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung alle Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer nochmals ausführlich über diese Abrechnungsform informieren.
Dazu laden wir für den Ortsteil Muscheid zu einer Informationsveranstaltung ein für Mittwoch, 08. Mai 2024, 19.00 Uhr, im Gemeinschaftshaus Daufenbach
Die Informationsveranstaltungen für die Ortsteile Daufenbach und Werlenbach finden statt wenn für diese Abrechnungseinheiten die Grundstücksbewertungen abgeschlossen sind bzw. eine Ausbaumaßnahme ansteht.