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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 17/2026
Aus den Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rodenbach für die Haushaltsjahre 2026/2027 vom 10.04.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeitig geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 09.04.2026 hiermit bekanntgegeben wird: 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden 

1. im Ergebnishaushalt 

der Gesamtbetrag der Erträge auf 

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf  

2. im Finanzhaushalt 

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für 

zinslose Kredite auf 

0 €  

0 €

verzinste Kredite auf 

0 €  

0 €

zusammen auf 

0 €  

0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,  die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und  Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten

gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 

§ 5 Steuersätze

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für die ständigen Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl S. 57) werden festgesetzt: 

Beitrag für den Bau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege für Flächen liegend im Jagdbezirk Rodenbach 

15,48 € / ha 

15,48 € / ha

beitragspflichtiges Grundstück

§ 7 Eigenkapital

§ 8 Wertgrenzen

Gemäß § 4 Abs. 12 GemHVO sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere erstrecken oder eine Wertgrenze von 1.000,00 EURO (netto) überschreiten, einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen. 

Rodenbach, den 10.04.2026 
Ortsgemeinde Rodenbach 
(S.) 
(Wenzel)  Ortsbürgermeister 

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.03.2026 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.04.2026 bis 05.05.2026 während Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer 14, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO für Rheinland-Pfalz wird darauf hingewiesen, dass die Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach deren Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach der vorstehenden Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Rodenbach, den 10.04.2026
Ortsgemeinde Rodenbach
gez. Wenzel, Ortsbürgermeister