Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 des Kirchspiel Urbach
Nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 110 Abs.2 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) wurden die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 gem. § 114 Abs. 1, Satz 1 GemO, in der vorgelegten Form beschlossen.
Darüber hinaus wurde gem. § 114 Abs. 1, Satz 2 dem Verbandsvorsteher sowie den Vertretern des Verbandsvorstehers, soweit diese den Verbandsvorsteher vertreten haben und den gem. § 25 Abs. 4 und 5 der Gemeindehaushaltsverordnung zur Anordnung befugten Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung Entlastung erteilt. Den Beschluss hierzu fasste die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung vom 11.03.2026.
Aufgrund des § 114 Abs. 2, Satz 2 GemO liegen die Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten vom 24. April 2026 bis 05. Mai 2026 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer Nr. 15/16, an den Arbeitstagen zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.