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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 18/2024
Aus den Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Bauleitplanung des Zweckverbandes Oberraden/Linkenbach

Bebauungsplan „Auf der Heide“ Teil 1 (Südlich der L266)

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2, § 4 Absatz 2

Der Zweckverband Oberraden/Linkenbach hat am 10.08.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Heide“ gemäß § 1 Absatz 3 BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen. In der Sitzung am 16.04.2024 wurde die Aufteilung des Plangebietes in Teilbereiche beschlossen.

Zunächst soll vorrangig der Bebauungsplan „Auf der Heide“ - Teil 1 (südlich der L266) fortgeführt werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Gesamtplanung „Auf der Heide“ fand im Zeitraum vom 14.09.2020 bis einschließlich 16.10.2020 statt. Die erneute frühzeitige Beteiligung wurde im Zeitraum vom 05.12.2022 bis einschließlich 13.01.2023 durchgeführt.

Das Plangebiet umfasst die in der beigefügten Planskizze mit einer gestrichelten schwarzen Linie umgrenzten Grundstücke.

Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Plangrundlagen bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, einer Begründung, dem Umweltbericht, dem Fachbeitrag Artenschutz inkl. Ergänzung, dem Schallschutzgutachten sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

13.05.2024 bis einschließlich 17.06.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 49, 56579 Rengsdorf, während der Dienststunden zur jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen. Innerhalb dieses Zeitraumes kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung bei der vorgenannten Stelle informiert und Stellungnahmen vorgebracht werden. Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung:

Montag - Freitag

von

07.30 Uhr - 12.00 Uhr

Montag - Dienstag

von

13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Donnerstag

von

13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Die Inhalte dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen stehen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach (https://www.rengsdorf-waldbreitbach.de/vg_rw/Aktuelles/Bauleitplanung/) unter der Rubrik Zweckverband Oberraden/Linkenbach zur Einsicht zur Verfügung. Ferner wird die Bekanntmachung über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.

Im Rahmen der Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und können eingesehen werden:

56587 Oberraden, 22.04.2024
Zweckverband Oberraden/Linkenbach
gez.
Braasch, Verbandsvorsteher