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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 18/2026
Aus den Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Döttesfeld für das Haushaltsjahr 2026 vom 22.04.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 21.04.2026 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltsjahr

Festgesetzt werden

2026 

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 

1.003.840 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.071.830 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf auf

-67.990 €

2. im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen

 -41.220 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

 28.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

 11.150 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

 16.850 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

24.370 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 €

verzinste Kredite auf

0 €

zusammen auf

0 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf   —   0 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 0 €

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten

gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 416.200 €

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 

-  Grundsteuer A (land- u. forstwirtschaftliche Betriebe) auf

425 v.H.

-  Grundsteuer B (Grundstücke) auf

750 v.H.

-  Gewerbesteuer auf

400 v.H.

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für die ständigen Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.Juni 1995 (GVBl S. 175), zuletz geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl S. 57) werden festgesetzt: 

1.  Beitrag für den Bau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege für Flächen liegend im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Döttesfeld  18,88 € / ha beitragspflichtiges Grundstück

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt

1.568.180,62 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt

1.537.233,89 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025 beträgt

1.601.902,56 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2026 beträgt

1.533.912,56 €

§ 8

Wertgrenzen

Gemäß § 4 Abs. 12 GemHVO sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken oder eine Wertgrenze von 1.000,00 EURO (netto) überschreiten, einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Döttesfeld, den 22.04.2026
Ortsgemeinde Döttesfeld
(S.) (Michael Schmid) Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen im § 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Der unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 416.200,- € genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.05.2026 bis 12.05.2026 während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer 16, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO für Rheinland-Pfalz wird darauf hingewiesen, dass die Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach deren Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach der vorstehenden Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Döttesfeld, den 30.04.2026
Ortsgemeinde Döttesfeld
gez. Schmid, Ortsbürgermeister