Ergänzungsatzung „Sonnenstraße“ gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie der
Öffentlichen Auslegung gemäß § 34 Abs. 6 Satz 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 BauGB
vom 23.01.2023 bis einschließlich 28.02.2023
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Döttesfeld hat am 21.04.2022 beschlossen, die Ergänzungssatzung „Sonnenstraße‘‘ gemäß §§ 1, 2 ff., 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Oberähren, Flur 10, am östlichen Ortsrand des Ortsteils Oberähren, der Ortsgemeinde Döttesfeld und erstreckt sich entlang der nördlichen Seite der Sonnenstraße. Im Süden und Osten wird das Plangebiet von der bereits vorhandenen Bebauung begrenzt, während sich im Norden landwirtschaftliche Flächen an dieses anschließen. Im Westen des Plangebietes befindet sich ein dichter Baumbestand.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist in beigefügter Anlage unmaßstäblich durch eine hervorgehobene, gestrichelte Linie dargestellt.
Der Planbereich der Ergänzungssatzung ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Puderbach bereits als Wohnbaufläche dargestellt.
Städtebauliches Ziel der Ergänzungssatzung ist es, weitere Wohnbauflächen zur Verfügung zu stellen. Dadurch soll der östliche Ortsrand des Ortsteils Oberähren eine sinnvolle städtebauliche Abrundung unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung erhalten. Die Zulässigkeit der Bebauung soll sich künftig nach der örtlichen Umgebung gem. § 34 BauGB richten.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:
- Würdigung des Umweltschutzes als gesonderter Bestandteil der Begründung, insbesondere mit Aussagen zu gesetzlichen Schutzgebieten, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, Kompensationsmaßnahmen und zum Artenschutz
In der Sitzung des Gemeinderates am 24.11.2022 hat die Ortsgemeinde Döttesfeld den vorgelegten Entwurf der Ergänzungsatzung „Sonnenstraße“ gebilligt und die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach mit der Einleitung der formalen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs.2 BauGB beauftragt. Die öffentliche Auslegung gemäß §§ 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB, 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom 23.01.2023 bis einschließlich 28.02.2023 statt. In dieser Zeit kann der Entwurf Ergänzungssatzung „Sonnenstraße“ mit Plankurkunde und Begründung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Fachbereich 3 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 115, während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag-Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Zudem können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Darüber hinaus können die Entwürfe der Planunterlagen gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Puderbach unter folgender Internetadresse eingesehen werden: www.puderbach.de. Wählen Sie auf der Startseite im Auswahlfeld „Direkt zu“ den Button „Bauleitplanung“. Anschließend können sie auf der rechten Seite der Homepage unter „Laufende Bauleitplanverfahren“ die Planunterlagen im PDF-Format downloaden. Ein Zugriff über das GeoPortal Rheinland-Pfalz als zentrales Internetportal des Landes (http://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich. Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können Sie nach wie vor die Unterlagen in unserem Hause in Papierform anfordern.
Anlage: