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Puderbach aktuell
Ausgabe 2/2023
Aus den Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

16. Änderung des Bebauungsplans „Im Gründchen“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 BauGB

sowie der

Öffentlichen Auslegung gem. §§ 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB

vom 23.01.2023 bis einschließlich 28.02.2023

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Urbach hat in seiner Sitzung am 07.12.2022 beschlossen, die 16. Änderung des Bebauungsplans „Im Gründchen“ im vereinfachten Verfahren nach §§ 1, 2 ff., 13 BauGB aufzustellen. Ferner hat der Gemeinderat am 07.12.2022 den vorgelegten Planentwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die Einleitung der formalen Beteiligung der Öffentlichkeit nach §§ 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 II BauGB beschlossen.

Zielsetzung des Bebauungsplanes ist die Änderung der textlichen Festsetzungen zu den Einfriedungen, da es insbesondere aufgrund der nunmehr insgesamt 15 Änderungen des Bebauungsplanes vermehrt zu Unsicherheiten bezüglich der geltenden Festsetzungen gekommen ist. Darüber hinaus möchte die Ortsgemeinde den Bürgerinnen und Bürgern soweit wie möglich die Freiheit gegeben, ihre Einfriedungen nach eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Um die dortige Straßenverkehrssicherheit jedoch weiterhin gewährleisten zu können, sollen Einschränkungen entlang der Verkehrsflächen und im Bereich von Sichtdreiecken vorgenommen werden.

Die Änderung des Bebauungsplanes soll im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden. Eine Bebauungsplanänderung kann u.a. im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, wenn die Änderung die Grundzüge des Bauleitplanes nicht berührt. Da hier lediglich die Festsetzungen betreffend der Einfriedungen des Bebauungsplanes geändert werden, bleibt der planerische Grundgedanke erhalten.

Die Änderung der textlichen Festsetzungen zu den Einfriedungen gilt für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes,,Im Gründchen‘‘. Das Plangebiet liegt am nord-westlichen Ortsrand der Ortsgemeinde Urbach in der Gemarkung Urbach-Kirchdorf. Das Plangebiet ist in beigefügter Anlage durch eine hervorgehobene, gestrichelte Linie unmaßstäblich dargestellt.

Die Aufstellung der 16. Änderung des Bebauungsplanes,,Im Gründchen‘‘ erfolgt im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne der §§ 3 I, 4 I BauGB wurde gem. §§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

Die formelle öffentliche Auslegung gemäß §§ 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 II BauGB findet in der Zeit vom 23.01.2023 bis einschließlich 28.02.2023 statt. In dieser Zeit kann der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Fachbereich 3 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 115, während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag-Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag-Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

von jedermann eingesehen werden. Zudem können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach abgegeben werden. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Darüber hinaus können die Entwürfe der Planunterlagen gem. § 4 IV 1 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Puderbach unter folgender Internetadresse eingesehen werden: www.puderbach.de. Wählen Sie auf der Startseite im Auswahlfeld „Direkt zu“ den Button „Bauleitplanung“. Anschließend können sie auf der rechten Seite der Homepage unter „Laufende Bauleitplanverfahren“ die Planunterlagen im PDF-Format downloaden. Ein Zugriff über das GeoPortal Rheinland-Pfalz als zentrales Internetportal des Landes (http://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich. Falls Sie keinen Zugang zu den Daten erlangen, können Sie nach wie vor die Unterlagen in unserem Hause in Papierform anfordern.

Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, 03.01.2023 — Volker Mendel
Bürgermeister

Anlage:

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