An alle Empfänger von Grundbesitzsteuer-/ Abgabenbescheiden mit Dauerwirksamkeit ab dem Jahr 2014/2022 und die Empfänger von erstmaligen Bescheiden ab 2023
Sehr geehrte Steuerpflichtige,
sehr geehrte Abgabenpflichtige,
seit einigen Jahren erstellen wir sogenannte
Dauerbescheide
für die Grundsteuer, Kirchensteuer, Landwirtschaftskammerbeitrag und Hundesteuer.
Das heißt, diese Bescheide gelten nicht nur für das jeweilige Bescheidjahr bzw. 2023, sondern auch für die kommenden Jahre und zwar so lange, bis sie durch einen neuen Bescheid geändert oder aufgehoben werden.
Bitte bewahren Sie daher den Bescheid sorgfältig auf, um auch die künftigen Zahlungsfälligkeiten über das Jahr hinaus pünktlich einhalten zu können.
Um Ihnen die Überwachung der Fälligkeitstermine zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen, sofern noch nicht geschehen, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Falls dieser Vordruck Ihnen nicht mehr vorliegt, wenden Sie sich bitte an die im Bescheid genannten Sachbearbeiter oder laden den entsprechenden Vordruck unter https://www.puderbach.de (/Rathaus-und-gemeinden/dienstleistungen-behoerden-/fomulare/); von der Homepage der Verbandsgemeinde Puderbach runter.
Weiterhin besteht für Sie die Möglichkeit, die angeforderten Abgaben, auf schriftlichen Antrag hin, abweichend von den gesetzlichen Fälligkeiten, am 01. Juli in einem Jahresbetrag zu entrichten. Ein solcher Antrag muss bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden. Den entsprechenden Vordruck zur Sonderfälligkeit finden Sie in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes.
Freundliche Grüße