Ab 01.04.2026 ist die Jagdnutzung des gemeinschaftlichen (Teil) Jagdbezirk Dürrholz II als Niederwildjagd auf die Dauer von acht Jahren zu verpachten.
Der (Teil) Jagdbezirk Dürrholz II mit insgesamt rund 326 ha jagdbarer Fläche, umfasst Teile der Gemarkung Dürrholz, verkehrsgünstig an der A 3 gelegen, ca. 130 ha Wald.
Die Verpachtung erfolgt im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote. Die schriftlichen Gebote sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot Jagdverpachtung Dürrholz II“ bis spätestens Freitag, 30.01.2026, 10.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 14, einzureichen. Die Öffnung der Angebote erfolgt am Freitag, 30.01.2026, unmittelbar nach 10.00 Uhr, im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach. Der Verpächter ist weder an das Höchstgebot gebunden, noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.
Die Pachtbedingungen liegen vom 12.01.2026 bis einschließlich 29.01.2026, 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 14, während der Dienststunden zur Einsichtnahme bzw. Abholung aus. Sie können dort auch telefonisch unter 02684/858138, postalisch oder per E-Mail unter rathaus@puderbach.de angefordert werden.
Die Abgabe eines Gebotes gilt gleichzeitig als Anerkennung der Pachtbedingungen.
Nebenangebote können zusätzlich eingereicht werden.
Dem Pachtgebot ist die Bestätigung der Jagdpachtfähigkeit (§ 14 Abs. 5 Landesjagdgesetz), der Nachweis der Höchstflächenbegrenzung (§ 14 Abs. 3 Landesjagdgesetz) und ein jagdliches Bewirtschaftungskonzept beizufügen.
Weitere Auskünfte bzgl. der Revierbeschaffenheit und evtl. Revierbesichtigungen können telefonisch mit Herrn Kämpf (Revierförster), Tel.:02684/4700, E-Mail: tobias.kaempf@wald-rlp.de bzw. Herrn Sokola (Jagdvorsteher) Tel.: 02684/957997 E-Mail: info@duerrholz.com besprochen werden.