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Puderbach aktuell
Ausgabe 20/2023
Aus den Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Dürrholz für das Haushaltsjahr 2023 vom 05.05.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 04.05.2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.547.330 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.600.200 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf auf -52.870 €

2. im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen -745.250 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 428.410 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 710.580 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf -282.170 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.027.420 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0 €

verzinste Kredite auf 0 €

zusammen auf 0 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf 0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 €

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A (land- u. forstwirtschaftliche Betriebe) auf 345 v.H.

- Grundsteuer B (Grundstücke) auf 465 v.H.

- Gewerbesteuer auf 395 v.H.

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für die ständigen Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden festgesetzt:

Beitrag für den Bau und die Unterhaltung

von Feld- und Waldwegen für Flächen

liegend im Jagdbezirk Dürrholz 12,02 €/ha beitragspflichtiges Grundstück

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 5.664.033,96 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 beträgt 6.621.912,49 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt 6.184.992,49 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt 6.132.122,49 €

§ 7 Wertgrenzen

Gemäß § 4 Abs. 12 GemHVO sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken oder eine Wertgrenze von 1.000,00 EURO (netto) überschreiten, einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Dürrholz, den 05.05.2023 (S.)
Ortsgemeinde Dürrholz
Wagner, Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.05.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.05.2023 bis 30.05.2023 während der Dienstzeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer 15, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO für Rheinland-Pfalz wird darauf hingewiesen, dass die Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach deren Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach der vorstehenden Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Dürrholz-Daufenbach, den 05.05.2023
Ortsgemeinde Dürrholz
Wagner, Ortsbürgermeisterin