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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 20/2025
Aus den Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022 der Ortsgemeinde Döttesfeld

Nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 110 Abs.2 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) wurde der Jahresabschluss 2022 gem. § 114 Abs. 1, Satz 1 GemO, in der vorgelegten Form beschlossen.

Darüber hinaus wurde gem. § 114 Abs. 1, Satz 2 dem Ortsbürgermeister sowie den Ortsbeigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben und den gem. § 25 Abs. 4 und 5 der Gemeindehaushaltsverordnung zur Anordnung befugten Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung Entlastung erteilt. Den Beschluss hierzu fasste der Gemeinderat Döttesfeld in seiner Sitzung vom 11.03.2025.

Aufgrund des § 114 Abs. 2, Satz 2 GemO liegt der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht

vom 16. Mai 2025 bis 26. Mai 2025 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer Nr. 15/16, an den Arbeitstagen zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.

Volker Mendel, Bürgermeister