Titel Logo
Puderbach aktuell
Ausgabe 21/2023
Aus den Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Straßenreinigung und Bewuchs an Straßen

Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals auf die Vorgaben der Straßenreinigungssatzung hin. Daraus geht hervor, dass Gehwege, Rinnen und Straßen regelmäßig (mind. 14-tägig) gereinigt werden müssen. Die Reinigungspflicht obliegt dem Haus- und Grundstückseigentümer, der diese aber per Vertrag auch an Mieter weitergeben kann. Die Reinigungspflicht gilt auch für an öffentliche Straßen angrenzende landwirtschaftliche Flächen. Weiterhin ist dafür Sorge zu tragen, dass Bewuchs auf privaten Grundstücken so zurückzuschneiden ist, dass er nicht auf öffentliche Flächen ragt. In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass jeder Grundstückseigentümer für die Standsicherheit der Bäume auf seinem Grundstück verantwortlich ist. Schäden an Fahrzeugen oder Verletzungen von Personen z.B. durch herabfallende Äste auf den Gehweg oder die Straße gehen zu Lasten des Grundstückseigentümers.

Grabschmuck auf Rasengräbern

Wegen der jetzt beginnenden Mähsaison bitten wir nochmals um Beachtung, dass auf den Rasengräbern kein Blumen- oder sonstiger Schmuck gestattet ist.

Oberdreis, 17.05.2023
Ralf Engel, Ortsbürgermeister