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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 21/2024
Aus den Ortsgemeinden
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Bekanntmachung Haushalt 2024-2025

für die Haushaltsjahre 2024/2025 vom 13.05.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde Vom 10.05.2024 hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbedarf auf

2. im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen

und außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf

252.000 €

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf

0 €

0 €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

34.500 €

243.700 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A (land- u.

forstwirtschaftliche Betriebe) auf

-

Grundsteuer B (Grundstücke) auf

-

Gewerbesteuer auf

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt  —  3.413.784,85 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt  —  3.506.781,07 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt  —  3.448.181,07 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025 beträgt  —  3.435.331,07 €

§ 7 Wertgrenzen

Gemäß § 4 Abs. 12 GemHVO sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere erstrecken oder eine Wertgrenze von 1.000,00 EURO (netto) überschreiten, einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Harschbach, den 13.05.2024
Ortsgemeinde Harschbach
(S.) Koch, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 bis 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: Der unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 34.500,- € und für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 243.700,- € genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.05.2024 bis 04.06.2024 während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer 15 bzw. 16, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO für Rheinland-Pfalz wird darauf hingewiesen, dass die Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach deren Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach der vorstehenden Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Harschbach, den 13.05.2024
Ortsgemeinde Harschbach
Koch, Ortsbürgermeister