Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Weroth (bei Altenkirchen)
Flur 16, Flurst. 42/1, Landwirtschaftsfläche, groß 1,1538 ha
Waldfläche, Auf der Klingelbitz
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitzuteilen.
Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.