Zum Schutz der Verkehrssicherheit erinnern wir freundlich daran, dass Hecken, Sträucher und Bäume regelmäßig vom Eigentümer/Besitzer bzw. Wohnungsberechtigtem zu schneiden sind. Überhängende Pflanzen können Gehwege und Straßen einschränken und dadurch die Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern gefährden.
Bitte überprüfen Sie Ihre Grünflächen (auch der unbebauten Grundstücke) und schneiden den überstehenden Bewuchs zurück, falls dieser in den Verkehrsraum hineinragt.
Der Zustand der Straßen und besonders der Bürgersteige und Rinnen lässt zum Teil sehr zu wünschen übrig. Dabei erfordert es nicht sehr viel Zeitaufwand, die öffentlichen Verkehrsanlagen vor dem Grundstück sauber zu halten. Nicht allein im Hinblick auf ein sauberes Ortsbild werden alle säumigen Grundstückseigentümer hiermit aufgefordert, der Reinigungspflicht künftig mehr Aufmerksamkeit und Beachtung zu schenken. Besonders gilt dies auch für die Eigentümer unbebauter Grundstücke.
Wir weisen auf die bestehende Reinigungssatzung hin, wonach die Grundstückseigentümer zur Straßenreinigung verpflichtet sind sowie darauf, dass Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung mit einer Geldbuße beziehungsweise durch Anwendung von Zwangsmitteln geahndet werden können.
Nach der jeweiligen Hundesteuersatzung hat jeder, der einen Hund hält, ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung anzumelden.
Verstöße gegen die Anzeigepflicht sind eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Gemeindeordnung und können mit einem Bußgeld bestraft werden.
Falls Sie Ihren Hund bisher noch nicht angemeldet haben, sollten Sie dieses bei der Verbandsgemeindeverwaltung schnellstens nachholen. Bitte beachten Sie, dass selbst bei einem Umzug innerhalb der Verbandsgemeinde Puderbach eine entsprechende Ummeldung des Hundes vorzunehmen ist. Mit Ihrer persönlichen Ummeldung erfolgt keine automatisierte Mitteilung durch das örtliche Meldeamt an das Steueramt.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!