Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Puderbach hat am 25.08.2025 beschlossen, den Bebauungsplan,,Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage Niederdreis - Auf dem Kürbüsch‘‘ gem. §§ 1, 2 ff. BauGB unter Abschluss eines städtebaulichen Vertrages aufzustellen.
Städtebauliches Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage einschließlich aller notwendigen Nebenanlagen auf einer Projektfläche von ca. 8 ha zu schaffen. Das Plangebiet soll darüber hinaus zukünftig weiterhin landwirtschaftlich bewirtschaftet werden.
Das Plangebiet liegt westlich des Ortsteils Niederdreis und süd-östlich der Ortsgemeinde Puderbach und erstreckt sich über die Flurstücke 243 und 244, in der Flur 2, Gemarkung Niederdreis (jeweils teilweise). Es schließt sich im Süden und Westen an Waldflächen an, während es im Osten durch die Ortslage Niederdreis begrenzt wird.
Das Plangebiet ist in beigefügter Anlage 1 unmaßstäblich durch eine hervorgehobene, gestrichelte Linie darstellt.
Die in Rede stehenden Flächen sind im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Puderbach teilweise als landwirtschaftliche Flächen und teilweise als Dauergrünland dargestellt.
Durch die Bauleitplanung wird in einem nicht unerheblichen Maße in Umweltbelange eingegriffen. Aus diesem Zweck ist nach § 1a BauGB eine Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich des Eingriffes in die Natur erforderlich. Der Begründung ist daher ein entsprechender Umweltbericht beigefügt.
Im Rahmen der Veröffentlichung im Internet bzw. der öffentlichen Auslegung sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und können eingesehen werden:
| Art der Umwelt- information / Schutzgut | Unterthemen (Kurzcharakterisierung) | Quelle |
| Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz | - Hinweise zur Lage im Vorbehaltsgebiet regionaler Biotopverbund (Sicherung der heimischen Tier- und Pflanzenwelt) | Stellungnahmen Kreisverwaltung Neuwied, untere Landesplanungsbehörde vom 23.12.2025 |
| - Anregungen und Hinweise zur Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung - Hinweise zur Prüfung des Plangebietes auf die Eignung für Feldlerchen - Hinweise zur Prüfung der Störwirkung des Trafos | Kreisverwaltung Neuwied, untere Naturschutzbehörde vom 23.12.2025 |
| - Hinweise zur Betroffenheit des Naturparks sowie von Schutzgebieten / Vorranggebiet Biotopverbund - Aussagen zur Sicherung der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen | Naturpark Rhein-Westerwald vom 15.12.2025 |
| - Anlass und Aufgabenstellung - Artenschutzrechtliche Bestimmungen und betrachtungsrelevantes Artenspektrum (rechtliche Grundlagen) -Vorhabenbeschreibung und Plangebiet - Potenzielle Wirkfaktoren und -räume des Vorhabens (baubedingt, anlagenbedingt, betriebsbedingt) - Auswahl der vertiefend zu betrachtenden Arten / Relevanzprüfung - Maßnahmen zur Vermeidung, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen und kompensatorische Maßnahmen - Bestandsdarstellung sowie Darlegung der Betroffenheit planungsrelevanter Arten -Fazit | Gutachten Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I; Büro für Landschaftsökologie aus Weilburg vom 16.09.2025 (es handelt sich um eine sog. Vorprüfung, bei der das mögliche Artenspektrum (Tiere und Pflanzen - ganzheitlich gemäß gesetzl. Bestimmungen) im Plangebiet geprüft und mögliche artenschutzrechtliche Konflikte ermittelt werden.) |
| Wald | - Hinweise zur forstlich aktiven Rückegasse und zur Präferenz der Kabeltrassenvariante | Stellungnahmen Forstamt Dierdorf vom 22.12.2025 |
| Boden | - Bergbau und Altbergbau - Baugrund allgemein - mineralische Rohstoffe | Stellungnahmen Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz vom 11.12.2025 |
| - Aussagen zur Bodenqualität - Aussagen zur Inanspruchnahme und zum Verlust landwirtschaftlicher Flächen | Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 10.12.2025 |
| - Aussagen zum Verlust landwirtschaftlicher Flächen | Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Westerwald-Osteifel vom 16.12.2025 |
| - Aussagen zum Verlust landwirtschaftlicher Flächen - Aussagen zur Bodenqualität (Ertragsmesszahl EMZ) | Kreisverwaltung Neuwied, untere Landwirtschaftsbehörde vom 23.12.2025 |
| - Hinweise zur Flächenschonung | Kreisverwaltung Neuwied, untere Landesplanungsbehörde vom 23.12.2025 |
| - Aussagen zum Flächenverbrauch | Naturpark Rhein-Westerwald vom 15.12.2025 |
| Wasser | - Hinweise zur Beachtung der Ziele des Bundesraumordnungsplans Hochwasserschutz | Stellungnahmen Kreisverwaltung Neuwied, untere Landesplanungsbehörde vom 23.12.2025 |
| - Hinweise zur Löschwasserversorgung | Kreisverwaltung Neuwied, Brand- und Katastrophenschutz vom 23.12.2025 |
| Landschaft | - Hinweise zur Lage im Vorbehaltsgebiet Erholung und Tourismus (Schutz des Landschaftsbildes) | Stellungnahmen Kreisverwaltung Neuwied, untere Landesplanungsbehörde vom 23.12.2025 |
| - Aussagen zum Schutz des Landschaftsbildes - Hinweise zur Beeinträchtigung/Nichtbeeinträchtigung des Vorbehaltsgebietes Erholung und Tourismus | Naturpark Rhein-Westerwald vom 15.12.2025 |
| Kulturgüter und sonstige Sachgüter | - Hinweise zum Umgang mit Kleindenkmälern und Grenzzeichen | Stellungnahmen Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Geschäftsstelle praktische Denkmalpflege, Direktion Landesdenkmalpflege vom 13.11.2025 |
| - Hinweise zu archäologischen Fundstellen | Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz vom 09.12.2025 |
| Umweltbelange insgesamt | Schutzgüter Mensch, Flora/Fauna/Artenschutz, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter, Betroffenheit gesetzlicher Schutzgebiete, Wechselwirkungen der Schutzgüter, Emissionen, Abfälle - Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes - Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplanungen sowie deren Bedeutung für den Bebauungsplan - Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen - Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen - Überwachungsmaßnahmen - Planungsalternativen - erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen - Merkmale der verwendeten technischen Verfahren - Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen - Allgemeinverständliche Zusammenfassung | Planunterlagen Umweltbericht Stand 31.03.2026 |
In der Sitzung des Gemeinderates am 13.04.2026 hat die Ortsgemeinde Puderbach den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes,,Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage Niederdreis - Auf dem Kürbüsch ‘‘ angenommen und die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach mit der Einleitung der formellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.
Die Dauer der Veröffentlichungsfrist gemäß 3 Abs. 2 BauGB erstreckt sich auf die Zeit vom 01.06.2026 bis einschließlich zum 03.07.2026.
In dieser Zeit kann der Entwurf des Bebauungsplanes,,Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage Niederdreis - Auf dem Kürbüsch‘‘ mit der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich dem Umweltbericht sowie der Artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe I zusammen mit den vorliegenden, umweltbezogenen Informationen im Internet unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
www.puderbach.de
Wählen Sie auf der Startseite im Auswahlfeld „Direkt zu“ den Button „Bauleitplanung“. Anschließend können sie auf der rechten Seite der Homepage unter „Laufende Bauleitplanverfahren“ die Planunterlagen des Bebauungsplanes,,Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage Niederdreis - Auf dem Kürbüsch‘‘ im PDF-Format downloaden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit während der Veröffentlichungsfrist Zugang zu den Planunterlagen über die öffentliche Auslegung zu erhalten. Dabei können der Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen zugehörigen Unterlagen und die vorliegenden, umweltbezogenen Informationen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Fachbereich 3 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 113, während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag-Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Darüber hinaus besteht während der Veröffentlichungsfrist die Möglichkeit, die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes genannten Normen und Richtlinien am Auslegungsort der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach einzusehen.
Zudem können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Emails können an die Emailadresse bauleitplanung@puderbach.de gerichtet werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (z.B. schriftlich per Post, mündlich zur Niederschrift, per Fax, …). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Zugriff über das GeoPortal Rheinland-Pfalz als zentrales Internetportal des Landes (http://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.
Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, den 18.05.2026
Sven Schür
Bürgermeister
Anlage 1: