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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 22/2026
Aus den Ortsgemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplans „Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage Niederdreis – Auf dem Kürbüsch“ der Ortsgemeinde Puderbach Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.

Aufstellung des Bebauungsplans „Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage Niederdreis - Auf dem Kürbüsch“ der Ortsgemeinde Puderbach

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Puderbach hat am 25.08.2025 beschlossen, den Bebauungsplan,,Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage Niederdreis - Auf dem Kürbüsch‘‘ gem. §§ 1, 2 ff. BauGB unter Abschluss eines städtebaulichen Vertrages aufzustellen.

Städtebauliches Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage einschließlich aller notwendigen Nebenanlagen auf einer Projektfläche von ca. 8 ha zu schaffen. Das Plangebiet soll darüber hinaus zukünftig weiterhin landwirtschaftlich bewirtschaftet werden.

Das Plangebiet liegt westlich des Ortsteils Niederdreis und süd-östlich der Ortsgemeinde Puderbach und erstreckt sich über die Flurstücke 243 und 244, in der Flur 2, Gemarkung Niederdreis (jeweils teilweise). Es schließt sich im Süden und Westen an Waldflächen an, während es im Osten durch die Ortslage Niederdreis begrenzt wird.

Das Plangebiet ist in beigefügter Anlage 1 unmaßstäblich durch eine hervorgehobene, gestrichelte Linie darstellt.

Die in Rede stehenden Flächen sind im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Puderbach teilweise als landwirtschaftliche Flächen und teilweise als Dauergrünland dargestellt.

Durch die Bauleitplanung wird in einem nicht unerheblichen Maße in Umweltbelange eingegriffen. Aus diesem Zweck ist nach § 1a BauGB eine Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich des Eingriffes in die Natur erforderlich. Der Begründung ist daher ein entsprechender Umweltbericht beigefügt.

Im Rahmen der Veröffentlichung im Internet bzw. der öffentlichen Auslegung sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und können eingesehen werden:

In der Sitzung des Gemeinderates am 13.04.2026 hat die Ortsgemeinde Puderbach den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes,,Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage Niederdreis - Auf dem Kürbüsch ‘‘ angenommen und die Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach mit der Einleitung der formellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Die Dauer der Veröffentlichungsfrist gemäß 3 Abs. 2 BauGB erstreckt sich auf die Zeit vom 01.06.2026 bis einschließlich zum 03.07.2026.

In dieser Zeit kann der Entwurf des Bebauungsplanes,,Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage Niederdreis - Auf dem Kürbüsch‘‘ mit der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich dem Umweltbericht sowie der Artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe I zusammen mit den vorliegenden, umweltbezogenen Informationen im Internet unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

www.puderbach.de

Wählen Sie auf der Startseite im Auswahlfeld „Direkt zu“ den Button „Bauleitplanung“. Anschließend können sie auf der rechten Seite der Homepage unter „Laufende Bauleitplanverfahren“ die Planunterlagen des Bebauungsplanes,,Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage Niederdreis - Auf dem Kürbüsch‘‘ im PDF-Format downloaden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit während der Veröffentlichungsfrist Zugang zu den Planunterlagen über die öffentliche Auslegung zu erhalten. Dabei können der Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen zugehörigen Unterlagen und die vorliegenden, umweltbezogenen Informationen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Fachbereich 3 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 113, während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag-Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag-Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Darüber hinaus besteht während der Veröffentlichungsfrist die Möglichkeit, die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes genannten Normen und Richtlinien am Auslegungsort der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach einzusehen.

Zudem können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Emails können an die Emailadresse bauleitplanung@puderbach.de gerichtet werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (z.B. schriftlich per Post, mündlich zur Niederschrift, per Fax, …). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Zugriff über das GeoPortal Rheinland-Pfalz als zentrales Internetportal des Landes (http://www.geoportal.rlp.de) ist ebenfalls möglich.

Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, den 18.05.2026

Sven Schür

Bürgermeister

Anlage 1: