Die Vorschlagsliste der Ortsgemeinde Rodenbach zur Auswahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 liegt in der Zeit vom 09.06.2023 bis einschließlich 16.06.2023 im Büro des Ortsbürgermeisters in 57639 Rodenbach, Altenkirchener Straße 11, zu jedermanns Einsicht auf.
Im oben genannten Zeitraum erfolgt während der Dienststunden auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstr. 13, Zimmer 105, die Auflegung der Vorschlagsliste.
Gegen die Richtigkeit der Vorschlagsliste kann innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegung an, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht aufgenommen werden durften oder nicht aufgenommen werden sollten. Die Erhebung des Einspruches kann bei der Ortsgemeinde Rodenbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach erfolgen.