Aufgrund des Versterbens eines Kandidaten wird in der Ortsgemeinde Raubach gemäß § 62 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz i. V. m. § 81 Abs. 1 Kommunalwahlordnung die Wahl zum Ortsbürgermeister am 09. Juni 2024 sowie eine etwaige Stichwahl am 23. Juni 2024 hiermit abgesagt.
Die Wahl selbst sowie eine etwaige Stichwahl werden zu einem späteren Termin nachgeholt. Der Nachholtermin wird unverzüglich von der Aufsichtsbehörde, der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Neuwied, festgesetzt.
Bekanntmachungen hierzu folgen.
Hinweis:
Alle anderen Wahlen finden statt.