Ab 01.04.2024 ist die Jagdnutzung des Eigenjagdbezirks Dernbacher Kopf als Niederwildjagd auf die Dauer von 8 Jahren zu verpachten.
Der Eigenjagdbezirk Dernbacher Kopf mit insgesamt rund 110 ha jagdbarer Waldfläche, umfasst einen Teil der Gemarkung Dernbach, verkehrsgünstig an der A 3 gelegen.
Die Verpachtung erfolgt im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote. Die schriftlichen Gebote sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot Jagdverpachtung Dernbacher Kopf“ bis spätestens Freitag, 14.07.2023, 10.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 14, einzureichen. Die Öffnung der Angebote erfolgt am Freitag, 14.07.2023, unmittelbar nach 10.00 Uhr, im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach. Der Verpächter ist weder an das Höchstgebot gebunden, noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.
Die Pachtbedingungen liegen vom 22.06.2023 bis einschließlich 13.07.2023, 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 14, während der Dienststunden zur Einsichtnahme bzw. Abholung aus. Sie können dort auch telefonisch unter 02684/858138, postalisch oder per E-Mail unter rathaus@puderbach.de angefordert werden.
Die Abgabe eines Gebotes gilt gleichzeitig als Anerkennung der Pachtbedingungen.
Nebenangebote können zusätzlich eingereicht werden.
Dem Pachtgebot ist die Bestätigung der Jagdpachtfähigkeit (§ 14 Abs. 5 Landesjagdgesetz), der Nachweis der Höchstflächenbegrenzung (§ 14 Abs. 3 Landesjagdgesetz) und ein jagdliches Bewirtschaftungskonzept beizufügen.
Weitere Auskünfte bzgl. der Revierbeschaffenheit und evtl. Revierbesichtigungen können telefonisch mit Herrn Volk (Revierförster), Tel.:0151/14957478, E-Mail: Joern.volk@wald-rlp.de bzw. Herrn Becker (Ortsbürgermeister) Tel.: 02689/1871, E-Mail: Heinzrudibecker@t-online.de besprochen werden.