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Puderbach aktuell
Ausgabe 24/2023
Aus den Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberdreis für die Haushaltsjahre 2023/2024 vom 05.06.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 01.06.2023 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für die ständigen Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.Juni 1995 (GVBl S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl S. 57) werden festgesetzt:

1. Beitrag für den Bau und die Unterhaltung der Feld- und Waldwege für Flächen liegend im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Oberdreis

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 beträgt 4.368.683,20 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 beträgt 5.175.142,35 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt 5.080.372,35 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt 4.871.672,35 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt 4.740.192,35 €

§ 8 Wertgrenzen

Gemäß § 4 Abs. 12 GemHVO sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken oder eine Wertgrenze von 1.000,00 EURO (netto) überschreiten, einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Oberdreis, den 05.06.2023
Ortsgemeinde Oberdreis (S.)
Engel, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023/2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 23.05.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.06.2023 bis 27.06.2023 während der Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer 14, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO für Rheinland-Pfalz wird darauf hingewiesen, dass die Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach deren Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach der vorstehenden Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Oberdreis, den 05.06.2023
Ortsgemeinde Oberdreis
Engel, Ortsbürgermeister