Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 der Verbandsgemeinde Puderbach
Nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 110 Abs.2 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) wurde der Jahresabschluss 2020 gem. § 114 Abs. 1, Satz 1 GemO, in der vorgelegten Form beschlossen.
Darüber hinaus wurde gem. § 114 Abs. 1, Satz 2 dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben und den gem. § 25 Abs. 4 und 5 der Gemeindehaushaltsverordnung zur Anordnung befugten Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung Entlastung erteilt. Den Beschluss hierzu fasste der Verbandsgemeinderat Puderbach in seiner Sitzung vom 19.03.2024.
Aufgrund des § 114 Abs. 2, Satz 2 GemO liegt der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht vom 14. Juni 2024 bis 24. Juni 2024 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Zimmer Nr. 15 bzw. 16, an den Arbeitstagen zu den Öffnungszeiten öffentlich aus.