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Puderbacher Land aktuell
Ausgabe 25/2026
Aus den Ortsgemeinden
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Hinweise zur Straßenreinigungspflicht

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den vergangenen Wochen haben uns vermehrt Rückmeldungen zum Zustand einiger Straßen, Gehwege und Rinnen in unseren Ortsteilen erreicht. Dies nehmen wir zum Anlass, alle Eigentümerinnen und Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken freundlich daran zu erinnern, ihrer Straßenreinigungspflicht gemäß der gemeindlichen Straßenreinigungssatzung nachzukommen.

Eine regelmäßige Reinigung erfordert meist nur wenig Zeit, trägt jedoch wesentlich zu einem gepflegten Ortsbild und zu sicheren Verkehrswegen bei.

Bitte achten Sie zudem darauf, dass Sträucher und Äste nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und damit Fußgängerinnen, Fußgänger oder Fahrzeuge behindern.

Wir möchten an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass die Straßenreinigungssatzung verbindlich ist.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Mithilfe und Ihr Verantwortungsbewusstsein –

gemeinsam sorgen wir dafür, dass Steimel sauber, sicher und lebenswert bleibt.

Martin Neitzert, Ortsgemeinde Steimel