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Puderbach aktuell
Ausgabe 27/2023
Aus den Ortsgemeinden
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Überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern

Wir möchten aus gegebenem Anlass alle Grundstückseigentümer bitten darauf zu achten, dass keine Sträucher und Äste von Bäumen und Hecken in den öffentlichen Verkehrsraum (Fahrbahn u. Gehweg!) insbesondere auch in Kurvenbereichen, ragen. Dies stellt eine Behinderung und Gefahrensituation nicht nur für Autofahrer dar, sondern auch für Fußgänger und Kinder die bspw. Bürgersteige nicht begehen oder Kurven nicht genügend einsehen können. Die Fahrbahn wird eingeengt und es kann möglicherweise zu Beschädigungen von Fahrzeugen kommen, für die der Grundstückseigentümer haftet.

Dies gilt im Besonderen auch für eingewachsene Straßenschilder oder Spiegel. Dies ist nicht nur für Ortsfremde ein Problem, sondern insbesondere auch für Rettungsfahrzeuge die möglicherweise wertvolle Zeit verlieren.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir auch nochmals auf die bestehende Straßenreinigungspflicht hinweisen. Die meisten Bürgerinnen und Bürger nehmen die Reinigung der Gehwege usw. sowie das Schneiden von Sträuchern und Ästen als Selbstverständlichkeit wahr. Dabei erfordert es nicht sehr viel Zeitaufwand, die öffentlichen Verkehrsanlagen vor dem Grundstück sauber zu halten.

Anette Wagner, Ortsbürgermeisterin